ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Firma Computer Extra GmbH, im Folgenden Verkäufer genannt.

1. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Allen Lieferungen und Leistungen des Verkäufers liegen sein Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag erteilt, oder eine Lieferung entgegen nimmt. Etwaige vom Käufer vorgeschriebene Einkaufs- oder Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt einer Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung Dritten zugänglich gemacht werden. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Verhandlungen haben für den Verkäufer leidglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge gelten durch den Verkäufer als angenommen erst nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch ihn oder durch die Aufgabe zu, Versand an den Käufer. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer oder telegrafischer Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer- Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer vom Verkäufer abgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Bestätigung des Verkäufers als Inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der Datenverarbeitung unterliegen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten ab Werk/Lager (Betriebssitz) des Verkäufers, ausschließlich Versandverpackungen inklusive Mehrwertsteuer in gesetzlicher Hoge zum Zeitpunkt der Leistungserbringung beziehungsweise bei Verkäufen zum Zeitpunkt der Lieferung in Euro (€), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wenn nichts anders vereinbart wurde, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis. Lieferung und Versand erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers hat spesenfrei in einer Summe, ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer unwiderruflich zur Verfügung steht. Werden auf Grund von getroffener Vereinbarungen Verrechnungschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs. Für Zahlungen nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Anmahnung des Betrages, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten, bleibt vorbehalten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, und zwar auch, soweit Stundung oder Fristen im Einzahlfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Neukunden werden bis zum Abschluss der Bonitätsprüfung nur gegen Nachnahme, Bar/Euroscheck beziehungsweise Vorkasse beliefert, es sei denn, dass dem Verkäufer bei Auftragserteilung einwandfreie Referenzen aufgegeben werden. Der Verkäufer behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsbindung gegen den Käufer zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass der Wiederverkäufer, die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt an den Verkäufer antritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu melden und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (zum Beispiel Pfandprotokoll). Die durch die Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherungen sowie gegen Dritte, soweit diese sich auf von und gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von und angenommen.

4. Lieferung, Abnahme und Abnahmeverzug

Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten.- Eine Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus einem Lieferverzug sind, auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung grundsätzlich ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inzugsetzung durch den Käufer zu Gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, Nichtlieferbarkeit, Materialausfall, Nichtzurverfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend- Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 12 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Teillieferungen sin zulässig. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bim Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und die Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für gelieferte Software werden die Übernahmebedingungen des entsprechenden Programmes grundsätzlich Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers- Eine Rücknahme von Softwareprodukten kann, wenn überhaupt, nur bei Rücksendung der ungeöffneten Datenträger-Versiegelung erfolgen. Eine Rücknahme von digitaler Software sowie Produktschlüssel zur Freischaltung von Software ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Rücksendungen

Rücksendungen und der Austausch von Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Arbeitsspeicher und Prozessoren sind vom Umtausch generell ausgeschlossen. Wenn eine Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung gefertigter Geräte erfolgt, so ist der Verkäufer berechtigt, die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Das gleiche gilt für beim Verkäufer in Auftrag gegebene Entwicklung von Softwarte. Eine Zurücknahme oben genannter Geräte kann nicht erfolgen. Bei Rücksendungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Soweit der Verkäufer Rücksendungen anerkennt, sind das Datum der Rechnung und die Nummer des Lieferscheins, aus welcher die Lieferung stammt, anzuführen, ohne die eine Gutschrift nicht erfolgen kann Die Kosten für überprüfen und eventuell Instandsetzen des zurückgesandten Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung und übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor.

6. Gewährleistung und Haftung

Jeder Besteller und Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine beim Verkäufer bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel einer Lieferung (Mengen- oder Güte-Mängelrügen) sowie bin Falschlieferungen müssen schriftlich innerhalb vom 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erfolgen, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Für Einzelteile leistet der Verkäufer, wenn nicht anders vereinbart, eine Gewährleistung von 24 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auslieferung. Im Rahmen dieser Gewährleistung leitet der Verkäufer kostenlosen Ersatz für sämtliche Teile, die furch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft geworden sind oder setzt diese instand.- Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung. Durch eine Gewährleistungsreparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät eine Verlängerung der Gewährleistungszeit ein. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne das ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers einen Eingriff an dem Gerät vornimmt, oder Seriennummern beziehungsweise Lageraufkleber unleserlich gemacht wurden. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen, Eindringen von Flüssigkeiten, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder einen Dritten verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt (zum Beispiel Blitzschlag), Schäden durch Überspannung, statische Entladung und Funkeinstrahlungen, Schäden durch die Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufener Batterien, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Tele oder durch Verschmutzung, Schreib- oder Lesefehler zum Beispiel durch verschmutzte S-L-Köpfe, Schäden durch defekte Datenträger oder ungeeignetes Datenträgermaterial. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung mit eingetragenen Seriennummern nachgewiesen werden. Gewährleistungsreparaturen werden in den Räumen des Verkäufers durchgeführt. Die Anlieferung der im Rahmen der Gewährleistung instand zusetzenden Geräte hat fracht- und spesenfrei für den Verkäufer zu erfolgen. Soweit Gewährleistungen in den Räumen des Käufers durchgeführt werden, gehen die Kosten für die An- und Abfahrt des Servicepersonals zu dessen Lasten. Softwareprodukte sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

7. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, kann der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtkosten sowie die Fahrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung/Nachnahme durchgeführt.

8. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar such ergebenen Streitigkeiten nach Wahl des Verkäufers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des Verkäufers. Dür die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

9. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Liefer- oder Leistungsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers ausdrücklich an.

Kassel, den 01.10.2023